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   BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22   

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https://dejure.org/2023,4256
BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22 (https://dejure.org/2023,4256)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2023 - 5 StR 532/22 (https://dejure.org/2023,4256)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22 (https://dejure.org/2023,4256)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 63 StGB, § 253 Abs. 1, § 253 Abs. 2, § 255, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB, § 20 StGB, §§ 20, 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 ; StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 136
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76 f.; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74 f.; vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).

    Insoweit hat das Tatgericht nämlich zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14; vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76 f.; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74 f.; vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 19.05.2021 - 6 StR 199/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 322/21 Rn. 6; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f; vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36 f).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76 f.; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74 f.; vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    Um dies zu begründen, bedarf es einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat(en) auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165 f.; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    Um dies zu begründen, bedarf es einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat(en) auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165 f.; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 322/21 Rn. 6; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f; vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36 f).
  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    Insoweit hat das Tatgericht nämlich zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14; vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose);

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 322/21 Rn. 6; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f; vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36 f).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
    Insoweit hat das Tatgericht nämlich zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14; vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 114/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch

  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 420/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 322/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Begründungsfehler bei der

  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23

    Vorwurf des Mordes an Ehefrau in Flöha muss neu verhandelt werden

    Um dies zu begründen, bedarf es einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat(en) auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136, 137 mwN; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23

    Revision eines unter einer Schizophrenie leidenden Angeklagten gegen die

    Ob jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat (§ 63 Satz 1 StGB), ist eine Rechtsfrage, die einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung bedarf, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat, und woraus sich ergibt, dass die Anlasstat auf diesen Zustand zurückzuführen ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136 ff.; vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22, NStZ-RR 2023, 72; vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69).
  • BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungserfordernisse im

    Das Tatgericht hat zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136).
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